PRIME VALUES Growth (EUR)

Fondprofil

Der PRIME VALUES Growth Fonds ist ein aktiv gemanagter dynamischer Mischfonds, der bis zu 80 % in Aktien investieren kann. Auf Grund des vermögensverwaltenden Ansatzes, der dem Fonds zu Grunde liegt, kann die Aktienquote in schwierigen Marktphasen aber auch deutlich gesenkt werden. Unser, seit über einem Vierteljahrhundert bestehender ethischer PRIME VALUES Auswahlprozess, wurde am 1. Januar 2008 auf den Fonds übertragen. Der PRIME VALUES Growth Fonds verbindet daher höchste ethische Ansprüche mit einer dynamischen Aktienquote bei gleichzeitiger Risikosteuerung.

Mit dem Fonds werden ökologische und soziale Merkmale beworben, daher wurde dieser Fonds als ein Finanzprodukt gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) eingestuft.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von 70% an nachhaltigen Investitionen. Abweichend von der sonstigen Verwendung des Begriffes „nachhaltig“ in diesem Dokument oder im Fondsnamen bezieht sich der Begriff „nachhaltige Investition“ ausschließlich auf die Definition gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088. Die Investitionen dieses Finanzprodukts (mit Ausnahme der unter „#2 Andere Investitionen“ in den vorvertraglichen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten angeführten) sind auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet.

Die Auswahl der Vermögenswerte basiert auf einem globalen Ansatz, mit dem der Beitrag zu ökologischen, sozialen und Corporate Governance Merkmalen analysiert wird.

Die Ethik-Analyse bildet die Grundlage bei der Auswahl jedweder Investition, unabhängig davon, ob es sich um eine nachhaltige Investition handelt oder ESG-Merkmale beworben werden. Hierzu wird für jedes Investment eine Ethik-Analyse erstellt, die die Basis für die Investitionsentscheidung bildet. Das interne Ethik Research der Arete Ethik Invest AG erarbeitet zunächst einen Bewertungsvorschlag. In einem ersten Schritt wird jeder Emittent dahingehend überprüft, ob festgelegte Ausschlusskriterien tangiert sind (Negativ Screening). Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie im Wesentlichen gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen oder maßgebliche Umsätze in den Bereichen Waffenherstellung, Atomkraft, embryonale Stammzellenforschung, Tabak, Glückspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Alkohol erzielen. Staaten werden unter anderem aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn ihr Militär über Atomwaffen verfügt, die Todesstrafe Teil des Rechtbestands ist, sie ungenügende Menschenrechtsstandards aufweisen, gegenüber Korruption überdurchschnittlich exponiert sind oder sie die UN-Konvention zur Biodiversität nicht unterzeichnet haben. Im nächsten Schritt werden Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette analysiert.

Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet. Die Analyse der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung ist daher Teil der Ethik-Analyse. Die Ethik-Analyse prüft und bewertet dabei unter anderem das Vorliegen eines Corporate Governance-Kodizes. Im Positiv-Screening beurteilt die Ethik-Analyse daher jedes mögliche Investment aus Sicht von fünf ethischen Perspektiven, die zum einen die Produkt- und Prozessebene der Unternehmenstätigkeit, den aktiven Schutz natürlicher Ressourcen sowie das Verantwortungsverständnis und die Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung anhand von 25 Einzelkriterien bewerten. Jedes Einzelkriterium wird abhängig von der Sektorenzugehörigkeit des Unternehmens gewichtet und mit einer Punktzahl versehen. Anschließend wird der Bewertungsvorschlag einem unabhängigen Ethik-Komitee vorgelegt, welches mit fachspezifischer Expertise erneut sowohl das Verletzen der Ausschlusskriterien als auch die einzelnen Punkte der Detailanalyse prüft und diese gegebenenfalls anpasst. Sind Ausschlusskriterien nicht oder nur in nicht ausschlussrelevantem Maße tangiert, so können Emittenten durch das Ethik-Komitee dennoch ausgeschlossen werden, wenn sich kritische Aktivitäten summieren. Sieht das Ethik-Komitee keine Ausschlusskriterien verletzt und ist die Detailbewertung abgeschlossen, so werden die Punkte der Einzelkriterien summiert und ergeben das ethische Gesamtergebnis des Unternehmens. Für jedes Unternehmen kann ein Gesamtergebnis zwischen 0 und 100 Punkten erreicht werden, wobei ein Mindestergebnis von 50 Punkten erreicht werden muss, um im Anlageuniversum zu verbleiben. Das Ergebnis des dargestellten Prozesses ist eine dokumentierte Ethik-Analyse eines jeden Emittenten.

Titel, die vom Ethik-Komitee ins Anlageuniversum aufgenommen werden, werden anschließend hinsichtlich ihrer Eignung als nachhaltige Investments gem. Art. 2 (17) SFDR geprüft, dies bedeutet, dass Investitionen, die zum Erreichen des sozialen oder ökologischen Ziels beitragen, anhand ausgewählter Einzelindikatoren der Ethik-Analyse in einem weiteren Schritt auf das Erfüllen strenger Mindestanforderungen geprüft werden. Dafür werden auf Basis der Ethik Analyse je ein Governance-, ein Sozial- sowie ein Ökologie-Indikator berechnet.

Governance-Indikator
Das Achten der Grundsätze guter Unternehmensführung wird anhand von 4 Einzelkriterien der Ethik-Analyse bewertet: (1) Gewinnorientierung, (2) Corporate Governance, (3) Führungsgrundsätze, (4) Managementsysteme/Struktur

Sozial-Indikator
Ob ein Unternehmen zum Erreichen des sozialen Ziels beiträgt, wird anhand der folgenden Einzelkriterien der Ethik-Analyse betrachtet: (1) Stakeholder-Konzept und gesellschaftliches Engagement, (2) Kundennutzen, (3) Konsumentenschutz, (4) Sinn und Legitimität aus sozialer Sicht, (5) Mitarbeitende, (6) Lieferanten. Aus den oben genannten Kriterien wird ein einheitlicher Sozial-Indikator erstellt. Um als sozial nachhaltiges Investment im Sinne der SFDR zu gelten, müssen mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Die Einschätzung der sozialen Nachhaltigkeit von Staaten stützt sich zunächst auf Indikatoren von ISS ESG. Dieser Indikator deckt zum einen die Ausgestaltung des politischen Systems, die Achtung der Menschenrechte sowie den Zustand von Gesundheits- Bildungs- und Sozialsystemen ab.

Ökologie-Indikator
Ob ein Unternehmen zum Erreichen des ökologischen Ziels beiträgt, wird anhand der folgenden Einzelkriterien der Ethik-Analyse betrachtet: (1) Sinn und Legitimität aus ökologischer Sicht, (2) Umwelt-Richtlinie, (3) Betrieb, (4) Wertschöpfungskette, (5) Produkt, (6) Innovation und Proaktivität. Aus den oben genannten Kriterien wird ein einheitlicher Ökologie-Indikator erstellt. Um als ökologisch nachhaltiges Investment im Sinne der SFDR zu gelten, müssen mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. Die Einschätzung der ökologischen Nachhaltigkeit von Staaten stützt sich auf Indikatoren von ISS ESG. Dieser Indikator deckt zum einen das Vorhandensein und die Nutzung der natürlichen Ressourcen eines Landes, zum anderen den Energieverbrauch und Konsumgewohnheiten ab.

Die Investitionen des Finanzprodukts sind auf ökologische oder soziale Merkmale sowie andere Investitionen ausgerichtet. Die Aufteilung der Investitionen des Finanzprodukts umfasst dabei
(1) Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden und
(2) die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden bzw. etwaige Investitionen, für die keine Daten vorliegen. Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Die ökologischen bzw. sozialen Merkmale des Fonds sowie die Anwendung von Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung in den investierten Unternehmen, werden insbesondere durch den Ausschluss von Emittenten unter Beiziehung eines etablierten Datenanbieters im Bereich ESG erfüllt.
Grundlagen für die Ethik‐Analyse sind zum einen der Geschäftsbericht der Emittenten mit weiteren Berichten, wie Umweltreport und CSR‐Report (Corporate Social Responsibility), zum anderen die umfassende Nachhaltigkeits‐ Analyse von ISS ESG. Als zentrale Elemente – zum Erkennen der Kommunikationskultur – gelten auch Angaben auf der Website der Unternehmung sowie aktuelle Presseberichte.

Bei der Beurteilung von Emittenten bezüglich der ökologischen bzw. sozialen Merkmale wird mit MSCI ESG Research und durch den Anlageverwalter mit ISS ESG zusammengearbeitet. Diese sind weltweit führende Anbieter von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Datenanbieter liefern Nachhaltigkeitsanalysen und Kennzahlen auf Emittenten und Sektorenebene sowie zu Staaten.

Betreffend das Finanzprodukt können im Zusammenhang mit den Daten geringfügige Beschränkungen hinsichtlich der Methoden oder Datenquellen (z.B. bei Schätzungen aufgrund von beschränkten Offenlegungen durch entsprechende Emittenten) vorkommen. Die Gutmann KAG wendet Verfahren, die sie zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten, einschließlich von internen und externen Kontrollen, an.
In Bezug auf die Anlagestrategie erfolgt eine Mitwirkung grundsätzlich im Rahmen des Investmentprozesses.

Es wurde kein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Die Investitionen dieses Finanzprodukts (mit Ausnahme der unter „#2 Andere Investitionen“ in den vorvertraglichen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten angeführten) sind auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet.

Dieses Finanzprodukt investiert dahingehend in Emittenten mit sehr guten und guten Umwelt‐, Sozial‐ und Governance‐ Bewertungen. Die Bewertung erfolgt durch eine vom internen Research der Arete Ethik Invest AG erstellte Ethik‐ Analyse. Um investierbar zu sein, muss die Analyse durch ein unabhängiges Ethik‐Komitee bestätigt werden. Die Analyse stellt zunächst fest, ob und inwieweit Ausschlusskriterien durch einen Emittenten tangiert werden. Es bewertet weiterhin Umwelt‐ und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet.

Dieses Produkt wird aktiv verwaltet. Es wurde kein Referenzwert benannt, um die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die Auswahl der Vermögenswerte basiert auf einem globalen Ansatz, mit dem der Beitrag zu ökologischen, sozialen und Corporate Governance Merkmalen analysiert wird.

 

Ethik-Analyse als Grundlage
Die Ethik-Analyse bildet die Grundlage bei der Auswahl jedweder Investition, unabhängig davon, ob es sich um eine nachhaltige Investition handelt oder ESG-Merkmale beworben werden.
Hierzu wird für jedes Investment eine Ethik-Analyse erstellt, die die Basis für die Investitionsentscheidung bildet. Das interne Ethik Research der Arete Ethik Invest AG erarbeitet zunächst einen Bewertungsvorschlag.

Der Analyse-Prozess gestaltet sich dabei wie folgt:

Ausschlusskriterien („Negativ Screening“)
In einem ersten Schritt wird jeder Emittent dahingehend überprüft, ob festgelegte Ausschlusskriterien tangiert sind (Negativ Screening). Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie im Wesentlichen gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstoßen oder maßgebliche Umsätze in den Bereichen Waffenherstellung, Atomkraft, embryonale Stammzellenforschung, Tabak, Glückspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Alkohol erzielen. Staaten werden unter anderem aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, wenn ihr Militär über Atomwaffen verfügt, die Todesstrafe Teil des Rechtbestands ist, sie ungenügende Menschenrechtsstandards aufweisen, gegenüber Korruption überdurchschnittlich exponiert sind oder sie die UN-Konvention zur Biodiversität nicht unterzeichnet haben.

Positiv-Screening
Im nächsten Schritt werden Umwelt- und Sozialstandards des Emittenten hinsichtlich der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensprozesse entlang der Wertschöpfungskette analysiert. Die Grundsätze guter Unternehmensführung werden zum einen hinsichtlich der Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung als auch hinsichtlich des bekundeten Selbstverständnisses des Emittenten bewertet. Die Analyse der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung ist daher Teil der Ethik-Analyse. Die Ethik-Analyse prüft und bewertet dabei unter anderem das Vorliegen eines Corporate Governance-Kodizes.
Im Positiv-Screening beurteilt die Ethik-Analyse daher jedes mögliche Investment aus Sicht von fünf ethischen Perspektiven, die zum einen die Produkt- und Prozessebene der Unternehmenstätigkeit, den aktiven Schutz natürlicher Ressourcen sowie das Verantwortungsverständnis und die Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung anhand von 25 Einzelkriterien bewerten. Jedes Einzelkriterium wird abhängig von der Sektorenzugehörigkeit des Unternehmens gewichtet und mit einer Punktzahl versehen.

Beurteilung durch unabhängiges Ethik-Komitee
Anschließend wird der Bewertungsvorschlag einem unabhängigen Ethik-Komitee vorgelegt, welches mit fachspezifischer Expertise erneut sowohl das Verletzen der Ausschlusskriterien als auch die einzelnen Punkte der Detailanalyse prüft und diese gegebenenfalls anpasst. Sind Ausschlusskriterien nicht oder nur in nicht ausschlussrelevantem Maße tangiert, so können Emittenten durch das Ethik-Komitee dennoch ausgeschlossen werden, wenn sich kritische Aktivitäten summieren. Sieht das Ethik-Komitee keine Ausschlusskriterien verletzt und ist die Detailbewertung abgeschlossen, so werden die Punkte der Einzelkriterien summiert und ergeben das ethische Gesamtergebnis des Unternehmens. Für jedes Unternehmen kann ein Gesamtergebnis zwischen 0 und 100 Punkten erreicht werden, wobei ein Mindestergebnis von 50 Punkten erreicht werden muss, um im Anlageuniversum zu verbleiben.

Das Ergebnis des dargestellten Prozesses ist eine dokumentierte Ethik-Analyse eines jeden Emittenten.

Weiterführende Beurteilung als nachhaltige Investitionen
Titel, die vom Ethik-Komitee ins Anlageuniversum aufgenommen werden, werden anschließend hinsichtlich ihrer Eignung als nachhaltige Investments gem. Art. 2 (17) SFDR geprüft, dies bedeutet, dass Investitionen, die zum Erreichen des sozialen oder ökologischen Ziels beitragen, anhand ausgewählter Einzelindikatoren der Ethik-Analyse in einem weiteren Schritt auf das Erfüllen strenger Mindestanforderungen geprüft werden.

Dafür werden auf Basis der Ethik Analyse je ein Governance-, ein Sozial- sowie ein Ökologie-Indikator berechnet.

Governance-Indikator
Die Analyse der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung ist Teil der Ethik-Analyse. Die Ethik-Analyse prüft und bewertet dabei unter anderem das Vorliegen eines Corporate Governance-Kodizes. Nachhaltige Investitionen werden darüber hinaus gesondert quantitativ anhand eines Governance-Indikators bewertet, der aus Einzelkriterien der Ethik-Analyse berechnet wird.

Das Achten der Grundsätze guter Unternehmensführung wird anhand von 4 Einzelkriterien der Ethik-Analyse bewertet:
• Gewinnorientierung
• Corporate Governance
• Führungsgrundsätze
• Managementsysteme/Struktur

Aus den oben genannten Kriterien wird ein einheitlicher Governance-Indikator errechnet. Erreicht ein Unternehmen hier nicht mindestens die Hälfte der möglichen Punkte, wird es weder ökologisch noch sozial nachhaltig im Sinne der SFDR eingestuft, selbst wenn es im Ökologie- und/oder Sozial-Indikator die notwendige Punktzahl erreicht.

Sozial- und Ökologie-Indikator
Um zu beurteilen, ob ein Unternehmen zum Erreichen des sozialen oder ökologischen Ziels beiträgt, werden auf Basis von Einzelindikatoren der vom Ethik-Komitee bestätigten Ethik-Analyse ein Sozial-Indikator sowie ein Ökologie-Indikator berechnet.

Sozial-Indikator
Ob ein Unternehmen zum Erreichen des sozialen Ziels beiträgt, wird anhand der folgenden Einzelkriterien der Ethik-Analyse betrachtet:
• Stakeholder-Konzept und gesellschaftliches Engagement
• Kundennutzen
• Konsumentenschutz
• Sinn und Legitimität aus sozialer Sicht
• Mitarbeitende
• Lieferanten
Aus den oben genannten Kriterien wird ein einheitlicher Sozial-Indikator erstellt. Um als sozial nachhaltiges Investment im Sinne der SFDR zu gelten, müssen mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden.

Die Einschätzung der sozialen Nachhaltigkeit von Staaten stützt sich zunächst auf Indikatoren von ISS ESG. Dieser Indikator deckt zum einen die Ausgestaltung des politischen Systems, die Achtung der Menschenrechte sowie den Zustand von Gesundheits- Bildungs- und Sozialsystemen ab. Um zu messen, ob ein Land zum Erreichen des Ziels „Förderung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhaltes und der Arbeitsbeziehungen“ beiträgt, werden im zweiten Schritt drei ISS ESG Indikatoren herangezogen, die zum einen das System der sozialen Sicherung, Ungleichheit sowie Armutsrisiko der Bevölkerung eines Staates bewerten; zum anderen die Ausgestaltung des Arbeitsrechtes und der Arbeitsbedingungen sowie die Gleichheit verschiedener sozialer Gruppen (Frauen, Menschen mit Beeinträchtigungen, (ethnische) Minderheiten) abbilden. Aus diesen drei Indikatoren wird ein gemeinsamer Nachhaltigkeitsscore erstellt. Als nachhaltig im Sinne der SFDR werden nur solche Staaten betrachtet, die zu den 25% der Staaten mit dem höchsten Nachhaltigkeitsscore gehören.

Ökologie-Indikator
Ob ein Unternehmen zum Erreichen des ökologischen Ziels beiträgt, wird anhand der folgenden Einzelkriterien der Ethik-Analyse betrachtet:
• Sinn und Legitimität aus ökologischer Sicht
• Umwelt-Richtlinie
• Betrieb
• Wertschöpfungskette
• Produkt
• Innovation und Proaktivität
Aus den oben genannten Kriterien wird ein einheitlicher Sozial-Indikator erstellt. Um als ökologisch nachhaltiges Investment im Sinne der SFDR zu gelten, müssen mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden.

Die Einschätzung der ökologischen Nachhaltigkeit von Staaten stützt sich auf Indikatoren von ISS ESG. Dieser Indikator deckt zum einen das Vorhandensein und die Nutzung der natürlichen Ressourcen eines Landes, zum anderen den Energieverbrauch und Konsumgewohnheiten ab. Um zu messen, ob ein Land zum Erreichen des ökologischen Ziels beiträgt, wird im zweiten Schritt ein ISS ESG Indikator herangezogen, der zum einen den Anteil staatlicher Schutzgebiete, zum anderen das Vorhandensein gefährdeter Arten bewertet. Als ökologisch nachhaltig im Sinne der SFDR werden nur solche Staaten betrachtet, die zu den 25% der Staaten mit dem höchsten Biodiversitätsscore gehören.

Bewertet das Ethik-Komitee einen Titel mit „nicht vertretbar“, wird dieser aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, kann nicht investiert werden und kann dementsprechend kein nachhaltiges Investment gem. Art. 2 (17) SFDR sein, selbst wenn die entsprechenden Punktzahlen im Ökologie- und /oder Sozial Indikator erreicht würden.

Hinsichtlich einer umfassenden Beschreibung der Anlagestrategie des Fonds wird auf den Prospekt, Abschnitt II Punkt 14 verwiesen.

Die Investitionen des Finanzprodukts sind auf ökologische oder soziale Merkmale sowie andere Investitionen ausgerichtet. Die Aufteilung der Investitionen des Finanzprodukts umfasst dabei

(1) Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden und
(2) die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden bzw. etwaige Investitionen, für die keine Daten vorliegen.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Die ökologischen bzw. sozialen Merkmale des Fonds sowie die Anwendung von Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung in den investierten Unternehmen, werden insbesondere durch den Ausschluss von Emittenten sowie etwaig unter Beiziehung eines etablierten Datenanbieters im Bereich ESG erfüllt.

Die ökologischen bzw. sozialen Veranlagungen werden insbesondere sowohl vom Ethik-Komitee evaluiert als auch vom internen Nachhaltigkeitsteam des Anlageverwalters beobachtet und beurteilt.

Die Ethik‐Analyse beurteilt jedes mögliche Investment aus Sicht von fünf ethischen Perspektiven, die zum einen die Produkt‐ und Prozessebene der Unternehmenstätigkeit, den aktiven Schutz natürlicher Ressourcen sowie das Verantwortungsverständnis und die Transparenz der unternehmerischen Berichterstattung anhand von 25 Einzelkriterien bewerten. Jedes Einzelkriterium wird abhängig von der Sektorenzugehörigkeit des Unternehmens gewichtet und mit einer Punktzahl versehen. In Summe muss die Punktzahl der fünf ethischen Perspektiven größer als 50 von maximal 100 Punkten sein, um grundsätzlich investierbar zu sein.

Grundlagen für die Ethik‐Analyse sind zum einen der Geschäftsbericht der Emittenten mit weiteren Berichten, wie Umweltreport und CSR‐Report (Corporate Social Responsibility), zum anderen die umfassende Nachhaltigkeits‐ Analyse von ISS ESG. Als zentrale Elemente – zum Erkennen der Kommunikationskultur – gelten auch Angaben auf der Website der Unternehmung sowie aktuelle Presseberichte.

Datenquellen seitens Kapitalverwaltungsgesellschaft:
MSCI ESG Research verwendet Daten aus verschiedenen Quellen, darunter direkte Angaben von Unternehmen (z. B. Nachhaltigkeitsberichte, Jahresberichte, aufsichtsrechtliche Unterlagen und Unternehmenswebsites) und indirekte Angaben von Unternehmen (z. B. von Behörden veröffentlichte Daten, Daten von Branchen‐ und Handelsverbänden sowie von dritten Finanzdatenanbietern).

Wenn keine Unternehmensangaben verfügbar sind, kann MSCI ESG Research eine Teilmenge der vorgeschlagenen geschätzten Metriken aus MSCI ESG Research‐Datensätzen verwenden. Diese Datensätze werden auf der Grundlage eigener Methoden erstellt und durch Daten von Unternehmen, Markt‐ und Branchenkollegen, Medien, Nichtregierungsorganisationen, multi‐lateralen und anderen glaubwürdigen Institutionen informiert.
MSCI ESG Research verwendet auch abgeleitete Daten, die auf seinen eigenen Datensätzen basieren, wie z.B.: MSCI Business Involvement Screening Research, MSCI ESG Ratings, MSCI ESG Metrics, MSCI Climate Solutions und MSCI ESG Controversies. Zusätzliche Informationen über MSCIs SFDR Adverse Impact Metrics Mapping sind für Kunden auch über die MSCI Client Support Site verfügbar.

MSCI ESG Research berücksichtigt bei der Definition von Qualität ein breites Spektrum von Dimensionen: Vollständigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Genauigkeit sowie Rückverfolgbarkeit bis zur Quelle (Evidenz).

Die von MSCI ESG Research durchgeführten automatisierten und manuellen Qualitätsprüfungen betreffen die Schlüsselaspekte Datenkonsistenz und Datengenauigkeit. Das Modell von MSCI ESG Research basiert auf Abfrageextrakten aus der internen Datenbank und zeigt an, wenn vordefinierte Bedingungen in Bezug auf Änderungen des Scores ausgelöst werden oder wenn verdächtige Werte vorliegen. Die Daten, die den Qualitätsstandards nicht entsprechen, werden einer weiteren Überprüfung und Korrektur unterzogen.

Zu den Maßnahmen, die MSCI ESG Research auf die Daten anwendet, die in das SFDR‐Modul von MSCI einfließen, gehören zum Beispiel Qualitätssicherung durch Dual‐Vendor‐Validierung zur Validierung von Daten gegenüber alternativen Quellen unter Verwendung von Natural Language Processing (NLP) oder KI‐gesteuerter Extraktion; Keyword‐Scan zur Erkennung/Erfassung von Offenlegungen; änderungsbasierte (Ausreißer‐)/bereichsbasierte Qualitätssicherung für alle quantitativen Daten, um große Abweichungen und Anomalien zu überprüfen; negative Offenlegungsprüfungen für qualitative Datenpunkte; Datenvalidierung und Einschränkungen bei der Dateneingabe, um die Konsistenz und Vollständigkeit der Daten zu gewährleisten; und Validierung der Konsistenz von Messeinheiten.

Über das Emittenten‐Kommunikationsportal von MSCI ESG Research können Emittenten Rückmeldungen zu den zugrunde liegenden Daten zusammen mit einem Link zu einer öffentlich zugänglichen Quelle geben. Die MSCI‐ Datenteams bewerten die von den Emittenten zur Verfügung gestellten Daten vor der Veröffentlichung und führen Qualitätsprüfungen durch.

Die Datenprozesse bei MSCI ESG Research sind additiv und umfassen mehrere Validierungsebenen, um Anomalien zu erkennen.
Die Datenbeschaffung ist eine Kombination aus automatisierter Datenextraktion und manueller Datenerfassung. Die Rohdaten werden aus etwa 300 öffentlichen Quellen gesammelt, die bis zu 2 Millionen Artikel und 1 Million Unternehmensdokumente pro Jahr umfassen. Um diesen Umfang zu bewältigen, setzt MSCI ESG Research KI‐ gesteuerte Tools ein, um zu erkennen, ob relevante Daten in bestimmten Unternehmensdokumenten offengelegt werden, und stellt eine Klassifizierung der Nachrichtenquellen und Pressemitteilungen bereit, die relevante Daten enthalten.

Der Qualitätssicherungsprozess für die Eingabedaten umfasst eine Emittenten‐ bzw. wertpapierspezifische Rohdatenvalidierung einschließlich Sentiment‐, Assoziations‐, Streaming‐ und Dual‐Vendor‐Validierung. Wo immer möglich, verwenden wir eine Dual‐Vendor‐Validierungsmethode, bei der dieselben Daten unabhängig voneinander von verschiedenen Quellen/Analysten aus denselben oder vergleichbaren Quellen erhoben werden. Bei abgeleiteten Daten, die aus MSCI ESG Research‐eigenen Datensätzen stammen, umfasst der Prozess eine kontextspezifische Validierung, einschließlich einzelner Faktoren, einfacher Transformationen und Prognosemodelle. Für Output‐Daten, einschließlich Ratings und Analysen, umfasst der Prozess eine Validierung auf Emittenten‐ und Wertpapierebene.

Zur Überwachung von Datenaktualisierungen bieten verschiedene Governance‐Ausschüsse eine zusätzliche Überprüfungsebene für wesentliche Änderungen an Daten oder Modellen. Diese Governance‐Ausschüsse setzen sich aus leitenden Forschungs‐ und Inhaltsexperten der gesamten MSCI ESG Research‐Organisation zusammen.

MSCI ESG Research verwendet in begrenztem Umfang geschätzte Daten. Beispielsweise verwendet MSCI ESG Research geschätzte Daten in Bezug auf Treibhausgas‐/CO2‐Emissionen in Fällen, in denen der Emittent keine oder nur begrenzt Daten zu Kohlenstoffemissionen offenlegt.

Datenquellen seitens des Anlageverwalters:
Der Research des Anlageverwalters bemüht zur Bewertung der Emittenten zunächst Geschäfts‐ und Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten sowie ESG‐Profile des externen Datenanbieters ISS ESG. In der finalen Bewertung fließt darüber hinaus das Detailwissen der Fachexperten des unabhängigen Ethik‐Komitees in die Beurteilung ein. Um die Datenqualität zu gewährleisten, werden ausschließlich aktuelle offizielle Publikationen der Emittenten verwendet. Sind bestimmte Informationen in den genannten Dokumenten nicht auffindbar und auch über den externen Datenanbieter nicht abrufbar, so kann im Einzelfall eine Schätzung basierend auf Informationen Dritter vorgenommen werden.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten sind insbesondere jene, die im Abschnitt „Datenquellen und ‐verarbeitung“ oben angeführt werden.

Überdies wird die Analyse‐Methode des Anlageverwalters seit mehr als 25 Jahren kontinuierlich an wechselnde Anforderungen angepasst und deckt alle relevanten Bereiche der Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance ab. Die zur Bewertung verwendeten Daten sind dabei grundsätzlich aktuell und aus geprüften Quellen. Es kann trotz großer Sorgfalt jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Daten nicht vorhanden oder älter als 2 Jahre sind. In solchen Fällen gilt das Vorsichtsprinzip des unabhängigen Ethik‐Komitees des Anlageverwalters, das Emittenten verhaltener bewertet und im Zweifel aufgrund systematisch fehlender Informationen Emittenten aus dem Anlageuniversum ausschließen kann.

Nachhaltigkeitsrisiken werden in das bestehende Risikomanagement integriert, hinsichtlich des Fonds entsprechend berücksichtigt und bilden einen Bestandteil bei der Risikobeurteilung des Fonds. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social and Governance ‐ „ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten.

Diese Nachhaltigkeitsrisiken werden in die Risikobeurteilung des Fonds integriert und gegebenenfalls entsprechend in die jeweiligen Prozesse und Verfahren aufgenommen und in die Investitionsentscheidungen, insbesondere durch Berücksichtigung der erwarteten Auswirkung der Transaktion auf das Nachhaltigkeitsrisiko des Fonds, einbezogen.

Die Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement unabhängig vom Fondsmanagement unter Einbeziehung externer Daten bewertet und überwacht. Dabei werden Nachhaltigkeitsbewertungen (Scores) von einem etablierten Anbieter herangezogen. Auf Basis der ESG Daten für Einzeltitel und Subfonds wird ein gewichteter Gutmann Nachhaltigkeitscore ermittelt aus dessen Höhe sich eine ESG Risiko Klasseneinteilung ergibt, die laufend überwacht wird.

Die grundsätzliche ESG-Evaluierung unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Da sich das unabhängige Ethik-Komitee monatlich mit dem Ethik-Research austauscht und neue Unternehmen bewertet, werden entsprechend laufend neue Ideen, Vergleiche, Kontroversen und Lösungsansätze generiert. Das Research-Verfahren wird somit monatlich überprüft und hinterfragt.

Die Überwachung der Emittenten, in die investiert wurde, erfolgt hinsichtlich wichtiger Angelegenheiten, auch in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance im Rahmen des Investmentprozesses, der sich nach dem Anlagezielen des Finanzprodukts richtet. Dabei werden etwaig, beispielweise im Rahmen von Investorengesprächen mit den Vertretern des Unternehmens, auch ESG Themen wie nachhaltigkeitsbezogene Kontroversen angesprochen, wenn diese relevant erscheinen. Die Mitwirkungspolitik der Gutmann KAG findet sich unter folgendem Link: https://www.gutmannfonds.at/assets/d06732e7‐9285‐458f‐9b78‐2df04d0d6bc0.

Es wurde kein Index als Referenzwert für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt.

Factsheets und Berichte

ISIN
AT0000803689
AT0000803697
Monatsbericht
Factsheet
Basisinformationsblatt (BIB) – PRIIP
Halbjahresbericht
Rechenschaftsbericht
Ex-post ESG-Anhang / SFDR
Ex-ante ESG-Annex / SFDR
Verkaufsprospekt
EUROSIF-Transparenz-Report
Nachhaltigkeits-Report
Übersicht Fondspositionen mit Ethik-Rating

Produktdaten

ISIN
AT0000803689
AT0000803697
Wertpapierkenn-Nr.:
986054
Bezeichnung
Retail EUR
Retail CHF
Anlagekategorie
Mischfonds – Global ausgewogen
Mischfonds – Global ausgewogen
Währung
EUR
CHF (währungsgesichert seit 24.5.2022)
Verwaltungsgebühr
(Management & KVG)
1.85%
1.85%
Ausgabeaufschlag
Max. 5%
Max. 5%
Rücknahmegebühr
Keine
Keine
Kapitalanlagegesellschaft:
Gutmann KAG
Gutmann KAG
Depotbank:
Bank Gutmann AG
Bank Gutmann AG
Ertragsverwendung
Ausschüttend
Ausschüttend
Mindestzeichnung
1 Anteil
1 Anteil
Vertriebszulassung
DE, AT, CH
DE, AT, CH
Fondsstart:
03.12.1997
03.12.1997
SFDR-Klassifizierung:
Art. 8(+)
Art. 8(+)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur CHF-Tranche an hc.kihte-eteraobfsctd-689fc5@tcatnoc oder rufen Sie uns an: +41 44 220 11 22.

Tagesaktuelle Informationen zu den Fonds sowie auch sämtliche Dokumente sind verfügbar auf:

gutmannfonds.at/fonds

 

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Ihr Land und Ihr Anlegerprofil

Durch Auswahl Ihres Wohnsitzlandes und Ihres Anlegerprofils werden Sie zu den Anteilsklassen der Fonds/ Teilfonds weitergeleitet, die in Ihrem Wohnsitzland für Ihre spezifische Anlegerkategorie zur Zeichnung verfügbar sind.

Das öffentliche Angebot und der Verkauf von Fondsanteilen unterliegt jeweils den nationalen Gesetzen und anderen rechtlichen Regelungen der einzelnen Länder. Durch die Auswahl eines Landes bestätigen Sie, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz / Gesellschaftssitz in dem jeweiligen Land haben. Die Informationen, auf die Sie somit zugreifen, sind ausschließlich Anlegern in diesem Land vorbehalten.

Entsprechend der in der Richtlinie 2014/65 / EU über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) vorgenommenen Kategorisierung können Sie entweder „Privatkunden“ oder „professionelle Kunden“ auswählen. Durch Auswahl des Anlegerprofils bestätigen Sie, dass Sie zu der entsprechenden Personenkreis gehören.

Die auf der Grundlage des Herkunftslandes und des ausgewählten Anlegerprofils gezeigten Fonds richten sich möglicherweise ausschließlich an diesen Personenkreis und sind gegebenenfalls nicht für andere Anlegerkategorien bestimmt.

Sollten Sie Ihr Anlegerprofil nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzberater.

Auswählbare Fondskategorien

Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Anlegerprofil und Wohnsitzland möglicherweise zu Informationen über Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbare Wertpapiere („OGAW“) und / oder Alternative Investmentfonds weitergeleitet werden („AIF“), deren jeweilige Anlageziele und -strategien in dem jeweiligen Verkaufsprospekt beschrieben sind.

Lesen Sie die Dokumente

Bei der Auswahl eines Fonds/ Teilfonds können Sie eine Reihe von Dokumenten herunterladen, unter Anderem: Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresbericht, Key Investor Information Document („KIID“) oder Key Information Document für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte („PRIIPs KID“), falls zutreffend.

Sie sollten die genannten Dokumente sorgfältig durchlesen, bevor Sie in einen Fonds / Teilfonds investieren. Die Dokumente beinhalten unter Anderem Informationen zu den Risiken und Kosten des jeweiligen Fonds/ Teilfonds.

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Bei Unsicherheiten bezüglich der Anlageentscheidung wenden Sie sich an Ihren Finanzberater

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